Willkommen beim Blasmusikkreisverband Göppingen e.V.

Wir leben Musik | Kultur | Gemeinschaft

Blasmusik an sich ist ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität im Landkreis Göppingen. Sie begleitet gesellschaftliche Anlässe, prägt regionale Veranstaltungen und bringt Menschen jeden Alters zusammen. Der Blasmusikkreisverband Göppingen bündelt dieses Engagement und ist die starke Interessenvertretung der Musikvereine im Landkreis Göppingen.

BVBW-App

Neuigkeiten

Unsere Lehrgänge beim Kreisverband Göppingen

Lehrgänge beim BMKV

Wir bieten ein vielseitiges und praxisnahes Lehrgangsangebot für Musikerinnen und Musiker aller Alters- und Leistungsstufen. Ob zur musikalischen Weiterbildung, zur persönlichen Entwicklung oder zur Vorbereitung auf neue Aufgaben im Verein fördern wir die Freude an der Musik.

Die Bläserakademie Baden-Württemberg

Die Bläserakademie Baden-Württemberg ist für Musikvereine eines Landkreises besonders interessant, weil sie eine qualitativ hochwertige, praxisnahe Weiterbildung für Vereinsmusiker aller Leistungsstufen bietet. Durch professionelle Dozenten, flexible Kursformate und gezielte Angebote zur Nachwuchs- und Ensembleförderung unterstützt sie die nachhaltige musikalische Entwicklung der Vereine. Gleichzeitig ermöglicht sie Austausch und Vernetzung über Vereins- und Gemeindegrenzen hinweg und trägt so dazu bei, das musikalische Niveau und die Attraktivität der Blasmusik im gesamten Landkreis langfristig zu stärken.

Übersicht Mitglieder-Services

COMMUSIC Verwaltungssoftware

Im Blasmusikverband Baden-Württemberg wird zur Organisation der Vereinsarbeit die Verwaltungssoftware COMMUSIC eingesetzt. Die verbandsweite Nutzung dieser Anwendung sorgt für ein reibungsloses und effizientes Zusammenwirken zwischen Landesverband, Kreisverbänden und den einzelnen Musikvereinen.

COMMUSIC Software Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V.

Mehr Infos dazu gibt’s beim Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW) und bei commusic.de.

Anträge für Ehrungen

Der Blasmusikverband Baden-Württemberg lebt aktiv eine Kultur der Wertschätzung. Dazu gehören Ehrungen für langjährige Verdienste für Musikerinnen oder Musiker, Dirigierende, Vorsitzende oder Vorstandsmitglieder. Alle Ehrungsanträge sind im COMMUSIC-Programm hinterlegt und sind hierüber einzureichen.

Wichtig:
Alle Anträge für Ehrungen bitte spätestens 10 Wochen vor dem geplanten Ehrungstermin entweder direkt an die Geschäftsstelle des Blasmusikkreisverbands Göppingen senden oder per COMMUSIC einreichen.

Antrag für Egrungen in COMMUSIC

Bei Rückfragen oder Anmeldungen zu Ehrungen per E-Mail können Sie sich gerne an Wolfgang Bühler wenden: ehrungen@bmkv-gp.de.

Kooperation Schule und Verein

Die Kooperation zwischen Schule und Verein ist seit 2002 ein bewährter Erfolgsfaktor der musikalischen Bildung in Baden-Württemberg. Durch die finanzielle Förderung entstehen wertvolle Partnerschaften, von denen Kinder, Jugendliche und Vereine gleichermaßen profitieren.

Antrag für Kooperation Schule und Verein

Wichtig:
Der Antrag muss bis zum 31. Januar des Jahres vorliegen, ab dessen folgendem Schuljahr die Förderung beginnt. Bei Fragen zur Kooperation und Antragstellung hilt Ihnen gerne die Geschäftsstelle des BVBW.

Versicherungsschutz für Vereine

Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. (BDMV) stellt ihren Mitgliedsverbänden sowie den angeschlossenen Vereinen einen umfassenden Versicherungsrahmen zur Verfügung. Dieser bietet maßgeschneiderte Absicherungslösungen für unterschiedlichste Risiken zu besonders günstigen Konditionen. Ein mit der SV SparkassenVersicherung geschlossene Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung gewährleistet einen grundlegenden Schutz für Vereine und deren Mitglieder bei sämtlichen vereinsbezogenen Tätigkeiten.

Versicherungsschutz für Vereine mit der SV SparkassenVersicherung

Mehr zum Thema Versicherungen, Rahmenverträge und Abdeckungen finden Sie beim Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW).

GEMA Ramenvertrag

Seit vielen Jahren besteht zwischen dem Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V. (BVBW) und der GEMA eine vertragliche Vereinbarung in Form eines Rahmen- und Pauschalvertrags. Die dem BVBW angeschlossenen Musikvereine können diese vertraglichen Leistungen nutzen, sofern sie bei der Anmeldung von Veranstaltungen sowie im Umgang mit der GEMA die vorgegebenen Richtlinien einhalten.

Mit Wirkung ab dem Jahr 2025 wird die bestehende Vereinbarung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zu diesem Zweck stellt der BVBW eine Informationsbroschüre (PDF) bereit, die anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele Orientierung bietet. Merh Infos zur GEMA beim BVBW.

GEMA Leitfaden vom BVBW

FORTE – Fachmagazin des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg

Die FORTE ist ein Fachmagazin sowie zentrales Informationsmedium für Blasmusikerinnen und Blasmusiker, Vereinsfunktionäre und Dirigentinnen bzw. Dirigenten. Als offizielles Verbandsorgan des BVBW erscheint sie sechsmal jährlich und informiert mit Artikeln, Interviews, Kommentaren und Reportagen über Themen wie Vereinsorganisation, musikalische Praxis, Verbandsarbeit und aktuelle Entwicklungen innerhalb der Szene.

FORTE Ausgabenübersicht

Künstlersozialversicherung über die Künstlersozialkasse

Musikvereine, die regelmäßig selbstständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizierende beauftragen, sollten die Regelungen der Künstlersozialversicherung beachten. Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht diesen Berufsgruppen den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vereine dabei abgabepflichtig sein. Eine frühzeitige Information und sorgfältige Prüfung der eigenen Aktivitäten hilft, rechtliche Vorgaben korrekt umzusetzen.

Der Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. hat erfolgreich eine Ausgleichsvereinigung (AGV) mit der Künstlersozialkasse (KSK) abgeschlossen. Die Vereinbarung wurde offiziell unterzeichnet und gilt rückwirkend vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Damit wird Rechtssicherheit, Entlastung und klare Strukturen für unsere Mitgliedsvereine im Umgang mit der Künstlersozialabgabe geschaffen – ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamts und zur Professionalisierung der Verbandsarbeit.

Kernpunkte der Vereinbarung:

  • Rechtssicherheit für alle Mitgliedsvereine im Umgang mit der Künstlersozialabgabe
  • Entlastung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zentrale Verbandsregelung
  • Verringerung des administrativen Aufwands für Vereinsvorstände
  • Stärkung der kulturellen Selbstverwaltung und des Vertrauens in die Verbandsarbeit
  • Nachhaltiger Beitrag zur Professionalisierung und Zukunftsfähigkeit der Blasmusikverbände
  • Es fällt ein pauschaler Jahresbeitrag für die AGV an, der sich an der Anzahl der Ensembles eines Musikvereins orientiert, analog zur Orchesterpauschale.
Künstlersozialversicherung und Abgabepflicht

Der  Kreisverband Göppingen ist getragen von seinen starken Mitgliedsvereinen

Die musikalische Vielfalt des Blasmusikkreisverbandes Göppingen spiegelt sich in all seinen Vereinen wider. Jeder einzelne von ihnen steht für gelebte Gemeinschaft, ehrenamtliches Engagement und musikalische Leidenschaft. Gemeinsam bilden sie ein starkes Netzwerk, das die Blasmusik im Kreis Göppingen und weit darüber hinaus hör- und erlebbar macht.

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